September 2017
Thema „Bestandsschutz“ – Antwort
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
1. Verträge mit freischaffenden Architekten und Planern werden in Berlin 10 Jahre aufbewahrt, so dass keine Möglichkeit einer Einsichtnahme mehr besteht.
2. Der Vertrag beinhaltete auch keinen Bestandschutz, sondern es besteht ein Urheberrecht des ausführenden Planers oder Architekten, nach dem für alle Änderungen an der Gestaltung des Platzes dessen Einverständnis einzuholen ist.